Mit diesem Newsfeed informieren wir Sie über Wissenswertes aus dem Bereich der deutschen Rechtsprechung.
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Nicht jede Zahlung aus Russland verstößt gegen EU-Sanktionen (04.12.2025)
Der gewöhnliche Zahlungsverkehr wird nicht ohne Weiteres von der EU-Verordnung "über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage der Ukraine destabilisieren", erfasst. Die beklagte Sparkasse durfte deshalb nicht die Auszahlung eines von einem in Moskau ansässigen Unternehmen auf das Konto eines deutschen Unternehmens gezahlten Betrag verweigern. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
(OLG Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss vom 22.09.2025 - 3 U 111/23)
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James-Bond-Figur "Miss Moneypenny" nicht geschützt (04.12.2025)
Sekretariatsdienste dürfen unter Anspielung auf die James-Bond-Figur Miss Moneypenny beworben werden. Die Figur genießt einem Urteil des Bundesgerichts zufolge keinen Werktitelschutz. Amazon, der aktuelle Rechteinhaber der James-Bond-Filme, war mit der Auffassung, der Schutz gelte auch für andere Charaktere der Reihe, durch alle Instanzen erfolglos geblieben. Miss Moneypenny ist in den Filmen die Sekretärin von M, dem Chef des britischen Geheimdienstes.
(BGH, Urteil vom 04.12.2025 - I ZR 219/24)
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Regelbedarfe 2022 waren nicht verfassungswidrig zu niedrig bemessen (04.12.2025)
Das Bundessozialgericht hat in drei Verfahren entschieden, dass die Höhe
der Regelbedarfe für das Jahr 2022 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig
bemessen worden ist. Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährleistung
eines menschenwürdigen Existenzminimums liegt nicht vor. Der Senat hat daher
die Verfahren nicht ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.
Die Kläger sind mit ihren Revisionen ohne Erfolg geblieben.
(BSG, vom 02.12.2025 - B 7 AS 20/24 R, B 7 AS 30/24 R und B 7 AS 6/25 R)