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Anwalt Kosten

Grundlage der anwaltlichen Gebührenordnung bildet das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Gebührenhöhe richtet sich in erster Linie nach dem Streitwert, aber auch nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung des Falls.

Im Einzelfall kann auch eine Honorarvereinbarung getroffen werden.
Soweit Sie aufgrund Ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, die Kosten für eine anwaltliche Beratung oder ein Gerichtsverfahren aufzubringen, besteht die Möglichkeit, unter Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Wird diese bewilligt, so übernimmt zunächst die Landeskasse diese Kosten.

Selbstverständlich teile ich Ihnen auf Wunsch vorab auch mit, welche Kostenbelastung im Einzelnen auf Sie zukommen kann.